Aussetzung des Präsenzlehr- und Prüfbetriebs bis zum 20. April 2020

12.03.2020 -  

Aktuelle Hinweise (diese Seite wird laufend aktualisiert):

Vor dem Hintergrund, dass sich die Lage der Infektionsausbreitung in Europa und Deutschland dynamisch weiterentwickelt, kann es an der OVGU zu kurzfristigen Anpassungen der Maßnahmen kommen. Zum Schutz vor Infektionen wird grundsätzlich auf die allgemeine Husten- und Nies-Etikette sowie auf die Einhaltung der persönlichen Hygiene, insbesondere des regelmäßigen gründlichen Händewaschens, hingewiesen. Zu Personen mit Symptomen von grippalen Infekten sollte ausreichend Abstand gehalten werden (ca. 1,5 bis 2 Meter), diese Personen wiederum sind angehalten, zu Hause zu bleiben und telefonisch ärztliche Betreuung zu suchen. Achten Sie im persönlichen Umgang untereinander bitte möglichst auf die Vermeidung von Körperberührungen (z. B. Händeschütteln). Zusätzliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Mund- bzw. Atemschutzmasken sowie Schutzhandschuhen sind gemäß der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts nicht erforderlich. Da die Mitarbeitenden der OVGU mehrheitlich angehalten sind, ihren Arbeitsplatz nicht aufzusuchen und primär aus dem Home Office zu arbeiten, werden bis auf weiteres alle Sprechstunden entfallen. Bei Einzelfällen, suchen Sie bitte den E-Mail-Kontakt mit den jeweiligen Dozierenden. Seit Montag, den 16. März 2020 bleibt auch die Universitätsbibliothek bis auf Weiteres geschlossen, am 17. März 2020 schlossen die Mensen und Cafeterien. Seit dem 23. März 2020 ist das Gebäude 40 ganztägig geschlossen, nur Mitarbeitende mit Schließberechtigung können das Gebäude betreten.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalts hat am 12. März 2020 in enger Abstimmung mit den Hochschulleitungen des Landes beschlossen, aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie den Start des Sommersemesters in Sachsen-Anhalt auf den 20. April 2020 zu verschieben. Mit sofortiger Wirkung wird der Lehrbetrieb an sachsen-anhaltinischen Hochschulen eingestellt, um eine Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen. Zudem werden auch Prüfungen, die in diesem Zeitraum geplant sind, verschoben. Die Absage der Prüfungen soll über die zuständigen Prüfungsämter erfolgen. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann betonte in einer Pressemitteilung des Ministeriums: „Sicherheit und Gesundheit der gut 20.000 Beschäftigten und der rund 53.300 Studierenden an unseren Hochschulen haben oberste Priorität. Die Verschiebung des Semesterstarts soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus in Sachsen-Anhalt zu verlangsamen. Die Hochschulen haben zugesagt, dass den Studierenden dadurch keine Nachteile bei Prüfungen etc. erwachsen sollen. Ich hoffe, dass der reguläre Hochschulbetrieb landesweit ab dem 20. April wieder starten kann.“ Seit dem 23. März 2020 sind im Land Sachsen-Anhalt durch eine Allgemeinverfügung zudem weitere Maßnahmen in Kraft, die eine weitere Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen. Diese Maßnahmen beinhalten vor allem das Kontaktverbot von mehr als zwei Menschen, sofern diese nicht dem selben Haushalt oder einer Kernfamilie angehören. Die Allgemeinverfügung bleibt zunächst bis zum 5. April 2020 in Kraft.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 13. März 2020 mitgeteilt, BAföG-geförderte Studierende hätten in der momentanen Ausnahmesituation auch bei Schließung ihrer Hochschulen nicht zu befürchten, dass ihnen die Ausbildungsförderung gekürzt werde. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte: „Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter. Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen. Deshalb habe ich mein Ministerium durch einen Erlass klarstellen lassen, dass die BAföG-Förderung im bisherigen Umfang weiter zu gewähren ist."

(Stand: 24. März 2020)

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