Hinweise zur B.A. Arbeit

Das Studium schließt mit einer Bachelorarbeit ab. Die 15 CP des Gesamtmoduls setzen sich dabei zusammen aus einem begleitenden Forschungskolloquium im Umfang von 2 SWS (Studiennachweis) und einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit im Umfang von ca. 30 Seiten (Prüfungsleistung). Generelle Hinweise zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit finden Sie hier.

 

Kolloquium

Alle Studierenden, die im betreffenden Semester eine Bachelorarbeit in der entsprechenden Spezialisierung erstellen, nehmen am Kolloquium teil. Im Kolloquium steht die kritische Diskussion eigener Studien- und Forschungsleistungen im Vordergrund. Insgesamt wird ein breites Spektrum von Einzelaspekten der gewählten Spezialisierung inhaltlich noch einmal wiederholt und vertieft. Die Veranstaltung ist so aufgebaut, dass die Studierenden Inhalte und Strukturen ihrer entstehenden Abschlussarbeiten sowie erste Ergebnisse vorstellen und mit Betreuer:innen sowie Kommiliton:innen diskutieren. Die Studierenden erarbeiten tiefergehende inhaltliche Kenntnisse in einem Teilgebiet des gewählten Studiengangs, erlangen einen Einblick in die Projekte und Erfahrungen von Kommiliton:innen und sind in der Lage, die gewählten Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens und Diskutierens anzuwenden.

 

Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit kann sowohl in Fachdisziplinen der Bereiche A (Kulturwissenschaftlicher Pflichtbereich) als auch B (Vertiefungsbereich) gefertigt werden soweit Prüfer:innen zur Verfügung stehen. Die Bachelorarbeit wird von einer gemäß §12 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung bestellten prüfungsberechtigten Person ausgegeben und betreut. Diese Person muss im Studiengang Cultural Engineering lehren. Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen 200 CP erworben sein. Die Bearbeitungszeit von 10 Wochen beginnt mit dem Zeitpunkt der Ausgabe des Themas bzw. des Titels und ist beim Prüfungsamt der Fakultät aktenkundig zu machen (Anmeldefomular). Die Bachelorarbeit ist fristgemäß schriftlich in zweifacher gebundener Ausfertigung sowie digitaler Form im Prüfungsamt der Fakultät für Humanwissenschaften einzureichen, die Begutachtung soll 6 Wochen nicht überschreiten. Weitere Informationen zur Bachelorarbeit sind der Studien- und Prüfungsordnung (§21-23) zu entnehmen.

Letzte Änderung: 15.04.2021 - Ansprechpartner: Carsten Kullmann